25.
Januar
2023
Swiss Olympic begrüsst Einführung von verbindlichen Vorgaben für ethisches Verhalten im Sport
Der Bundesrat hat heute der revidierten Sportförderungsverordnung zugestimmt. Finanzhilfen an Sportorganisationen sind damit künftig auch an deren Engagement im Ethikbereich gebunden, die unabhängige, nationale Meldestelle wird rechtlich verankert, und für Führungsgremien von nationalen Sportorganisationen wird eine Geschlechterquote eingeführt. Swiss Olympic sieht in der revidierten Verordnung ein wichtiges Mittel, um die bestehenden Bemühungen für einen in allen Bereichen fairen und sicheren Sport zu unterstützen.
Mit dem Entscheid des Bundesrats, die revidierte Sportförderungsverordnung in der nun vorliegenden Form zu genehmigen, werden die ethischen Grundsätze im Sport auf eine rechtsverbindliche Basis gestellt. Swiss Olympic begrüsst als Dachverband des Schweizer Sports die Einführung dieser Rechtsverbindlichkeit. «Fairer, sicherer Sport – in allen Sportarten, auf allen Alters- und Leistungsstufen – ist Swiss Olympic und seinen Mitgliedsverbänden ein wichtiges Anliegen, und die angepasste Sportförderungsverordnung wird dazu beitragen», ist Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl überzeugt.
In der jüngsten Vergangenheit hat der Schweizer Sport im Ethikbereich – auch dank der grossen Unterstützung von Bundesrätin und Sportministerin Viola Amherd – viel unternommen und investiert. Dazu gehört die Einrichtung der nationalen Meldestelle, die mit der angepassten Verordnung rechtlich verankert wird. Ein wichtiger Schritt war auch die Einführung des Ethik-Statuts für den Schweizer Sport durch das Sportparlament Ende 2021. Die Bestimmungen des Ethik-Statuts müssen Sportverbände und -vereine gemäss Sportförderungsverordnung künftig erfüllen, wenn sie finanzielle Unterstützung des Bundes beanspruchen.
Gemeinsames Ethikverständnis entwickelt
Im Rahmen des Projekts «Ethik im Schweizer Sport» hat Swiss Olympic im vergangenen Jahr, zusammen mit dem Bundesamt für Sport BASPO und zahlreichen Expertinnen und Experten, ein neues, gemeinsames Ethikverständnis für den Schweizer Sport entwickelt. «In der zweiten Phase des Projekts nimmt Swiss Olympic sämtliche Themen aus der nun verabschiedeten, angepassten Sportförderungsverordnung auf und wird, wo nötig, optimieren und allenfalls auch professionalisieren», sagt Jürg Stahl.
Im Bereich in der Prävention, in den Strukturen wie auch in der Intervention wird Swiss Olympic einige Massnahmen neu umsetzen. So sollen beispielsweise ethische Themen künftig koordiniert und systematisch in der Aus- und Weiterbildung für Trainerinnen und Trainer, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger und die Athletinnen und Athleten vermittelt werden.
Revision berücksichtigt den unschätzbaren Wert des Ehrenamts
Zufrieden zeigt sich Swiss Olympic auch damit, wie die Einführung der Geschlechterquote von 40 Prozent in Führungsgremien von Sportorganisationen Einzug in die revidierte Sportförderungsverordnung gehalten hat. Die Quote wird künftig ausschliesslich für den Dachverband Swiss Olympic sowie nationale Sportverbände gelten. «Der Bundesrat hat in diesem Punkt und auch bei der Empfehlung einer Amtszeitbeschränkung mit Augenmass und der Berücksichtigung des unschätzbaren Werts des freiwilligen Engagements entschieden», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl. In der Vernehmlassung hatte Swiss Olympic mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass das Ehrenamt durch die Anpassung der Verordnung nicht geschwächt werden dürfe. Aus Sicht von Swiss Olympic sind gemischte Gremien sehr wertvoll, und Jürg Stahl sagt: «Bei der Besetzung von Funktionen ist der Sport auf allen Stufen auf beide Geschlechter angewiesen. Das Sportsystem wird durch viele Menschen, die sich meist ehrenamtlich engagieren, stark gemacht und braucht deshalb weiterhin Ehrenamtliche mit Leidenschaft und Engagement.»
Swiss Olympic als Dachverband wird sich mit Entschlossenheit an die Umsetzung der in der revidierten Sportförderungsverordnung definierten Massnahmen und Vorgaben machen. «Ich bin sicher, der Schweizer Sport nutzt die Chancen, welche die neue Sportförderungsverordnung für eine Weiterentwicklung bietet und wird diese auch nutzen», sagt Jürg Stahl.
Weiterführende Informationen: Ethisches Verhalten im Schweizer Sport – Grundlagen für ein gemeinsames Verständnis