Aufgrund der Überarbeitung des Fördermodels werden ab 2027 die Leistungsvereinbarungen erneuert und dauern daher nur 2 statt 4 Jahre.
Leistungsvereinbarung
Die Leistungsvereinbarungen (LV) zwischen Swiss Olympic und den Mitgliedsverbänden werden in Anlehnung an die Olympiazyklen jeweils für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Dadurch erhalten die Verbände eine höhere Planungssicherheit. In den Vereinbarungen ist festgelegt, welche Verbandsbeiträge und Dienstleistungen Swiss Olympic für die Bereiche Verbandsmanagement, Ethik und Leistungssport erbringt sowie welche Aufgaben der Verband als Gegenleistung wahrnimmt.
Swiss Olympic ist der Dachverband des Schweizer Sports und das Nationale Olympische Komitee der Schweiz. In dieser Doppelfunktion schafft Swiss Olympic die bestmöglichen Voraussetzungen für sportliche Erfolge auf internationaler Ebene und vertritt die Interessen des privatrechtlichen, organisierten Bereichs im Schweizer Sport. Mit seinem Engagement unterstützt und stärkt der Dachverband seine Mitglieder. Ausserdem verbreitet und verankert Swiss Olympic die olympischen Werte Höchstleistung, Respekt und Freundschaft in der Gesellschaft und setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und nachhaltigen Schweizer Sport ein. Für die Realisierung dieser Aufgaben ist eine durch gegenseitiges Vertrauen geprägte Beziehung zwischen Swiss Olympic und den Mitgliedern notwendig. Diese partnerschaftliche Zusammenarbeit wird in einer gemeinsamen Leistungsvereinbarung (LV) geregelt.
Aufgrund der laufenden Überarbeitung des Fördermodels werden ab 2027 die Leistungsvereinbarungen erneuert und dauern für Sommersportverbände nur 2 statt der üblichen 4 Jahre. Wintersportverbände erhalten ab 1. Juli 2026 neue Vereinbarungen.
Ab Januar 2025 (für Sommersportverbände) sind die gemeinsamen Leistungsvereinbarungen (LV) wie folgt ausgestaltet:
Grunddokument Leistungsvereinbarung 2025-2026
Dieses Dokument wird je Verband individuell erstellt und gegengezeichnet.
Übersicht Mitgliedschaftsrechte Leistungsvereinbarung 2025-2026
In diesem Dokument sind die Mitgliedschaftsrechte insbesondere bezüglich der Verwendung des Swiss-Olympic-Member-Logos sowie die Anzahl Stimmrechte geregelt.
Übersicht Mitgliedschaftspflichten Leistungsvereinbarung 2025-2026
In diesem Dokument sind die Pflichten, die mit der Swiss Olympic Mitgliedschaft einhergehen, auf- und ausgeführt. Relevant ist jene Spalte, welche der Einstufung entspricht.
Zur einfacheren Anwendung ist nachfolgend das Dokument nach Art und Einstufung der Verbände gesondert aufgeteilt:
Übersicht Verbandsbeiträge nach Kalenderjahr
Dem jährlichen Beitragsblatt können die gesprochenen Beiträge an die Verbände entnommen werden.
Individuelle Zielvereinbarung Sport Leistungsvereinbarung 2025-2026
Swiss Olympic kann mit seinen Mitgliedern gemeinsam individuelle Ziele definieren. (Betrifft primär Verbände mit olympischen Sportarten und/oder solchen der Einstufung 1-3)
Individuelle Ethik Massnahmenplanung
Laufend, aktuelle Planung resultierend aus der Ethik-Verbandsanalyse 2023/2024.
Vereinbarung zum Lehrgang «Club Management»
Betrifft lediglich Verbände, die im Rahmen der Teilnahme am Ausbildungsprogramm «Club Management» und dem Zugang zur Plattform academy.swissolympic.ch über eine separate Vereinbarung verfügen.
Die Leistungsvereinbarung basiert auf den übergeordneten Führungsinstrumenten von Swiss Olympic und Vereinbarungen, die Swiss Olympic mit den Hauptgeldgebern, den Lotterien (Swisslos und Loterie Romande durch die Stiftung Sportförderung Schweiz) und vom Bundesamt für Sport BASPO abgeschlossen hat. Die jeweils aktuellen Dokumente sind auf der Website von Swiss Olympic einsehbar und werden hier verlinkt.