Durch das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) hilft der Bund, für die nationalen Sportverbände gute Infrastrukturen zu finanzieren. Über 30 Schweizer Sportverbände haben in den vergangenen 20 Jahren von diesen Fördergeldern des Bundes profitiert. Bis 2021 werden durch die Programme NASAK 1 bis 4 rund 105 Sportinfrastruktur-Projekte realisiert sein.
Im Dezember 2018 hat Ständerat Stefan Engler mit einer Motion («Mitfinanzierung des Trainings- und Wettkampfbetriebs auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung») den Bundesrat aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit durch das NASAK nicht nur der Bau, sondern auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb auf NASAK-Sportanlagen mitfinanziert werden kann.
Beide Räte haben die Motion Engler angenommen: Der Ständerat am 13. März 2019 mit 26 Ja gegen 9 Nein bei 6 Enthaltungen, der Nationalrat am 6. Juni 2019 mit 102 Ja gegen 76 Nein bei 2 Enthaltungen. Das Parlament hat damit den Bundesrat beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der Bund neben dem Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung neu auch deren Trainings- und Wettkampfbetrieb unterstützen kann.
Aus Sicht von Swiss Olympic gibt es zwei Hauptgründe, warum diese Gesetzesänderung sinnvoll ist:
Eingeschränkte Nutzung durch Sportverbände: Immer wieder müssen Sportverbände für Trainingslager und Wettkämpfe teilweise ins Ausland ausweichen, weil die Kosten für die Durchführung von Trainings und/oder Wettkämpfen auf «ihren» NASAK-Anlagen im Vergleich zu ausländischen Anlagen massiv höher sind. Das gilt teilweise für die zu entrichtenden Nutzungsgebühren, viel öfter sind aber die Kosten für Unterbringung und Verpflegung das Problem. Ein Impuls des Bundes für eine stärkere Nutzung der NASAK-Anlagen durch Schweizer Top- und Nachwuchs-Athlet/innen ist deshalb sinnvoll und wichtig.
Unterschiedliches Potenzial: Für die meisten NASAK-Anlagen gilt, dass die Benutzungsgebühren der Sportverbände nicht ausreichen, um den Betrieb der Anlage langfristig sicherzustellen. Das Potenzial für einen wirtschaftlichen Betrieb durch weitere Gelder aus dem internationalen Wettkampfsport, aus der Nutzung durch die lokale Bevölkerung sowie aus der touristischen Vermarktung ist aber je nach Anlage sehr unterschiedlich. Bei Anlagen mit stark eingeschränktem Potenzial kann eine Förderung der Nutzung wichtig sein, um die NASAK-Investitionen des Bundes langfristig zu schützen.
NASAK als unverzichtbares Instrument der Sportförderung
NASAK hat sich in den vergangenen 20 Jahren zu einem bedeutsamen Instrument einer koordinierten Sportförderung des Bundes entwickelt:
Ausgewiesener Bedarf: Es werden nur Anlagen finanziert, für die mindestens ein nationaler Sportverband einen Bedarf in Bezug auf Ausbildung, Training und/oder Wettkämpfe ausweist
Internationale Topsport-Anlässe fördern: NASAK-Finanzhilfen tragen dazu bei, dass grosse internationale, jährlich wiederkehrende Sportanlässe sowie wichtige Veranstaltungen wie Europa- und Weltmeisterschaften auf zeitgemässen Anlagen stattfinden können
Mehrwert für die Region: Die durch NASAK ausgelösten Investitionen sichern Arbeitsplätze und Einkommen in den Regionen und Kantonen. NASAK 1-4 hat in 20 Kantonen ein Investitionsvolumen von rund 1,7 Milliarden Franken ausgelöst
Nutzung weit über den Sport hinaus: Durch NASAK mitfinanzierte Anlagen stehen meist auch Kindern, Jugendlichen und Freizeitsportlern offen und werden für Konzerte, Theater, Ausstellungen und Versammlungen genutzt
Enge Zusammenarbeit der drei Staatsebenen: NASAK-Projekte sind oft Auslöser für touristische und städtebauliche Entwicklungen und müssen definierten Anforderungen betreffend Erschliessung, Siedlungsordnung, technischem Standard sowie Natur- und Landschaftsverträglichkeit genügen. NASAK fördert die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden in der Bereitstellung von Sportanlagen und übrigen Bewegungsräumen