Stellungnahme Jagd- und Schutzverordnung
Die Zugänglichkeit der Bevölkerung zur Landschaft ist von höchster Bedeutung. Nur wenn die Menschen in attraktiven Landschaften Sport treiben können, können sich dessen positiven Wirkungen entfalten. Der Sport nimmt dabei häufig keine ausschliessliche Nutzung eines Landschaftsraums für sich in Anspruch und die durch den Sport verursachten Auswirkungen auf die Landschaft sind sehr klein. Deswegen hat Swiss Olympic die Anliegen des Sports in der Jagd- und Schutzverordnung eingebracht. Bei Fragen können Sie sich an Nicole Werren, Fachspezialistin Politik wenden (nicole.werren@swissolympic.ch).
Vernehmlassung - Behindertengleichstellungsgesetz:
Swiss Olympic unterstützt die Entwicklung eines selbstbestimmten Lebens für alle Menschen und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung. Dies betrifft auch den Sport, der auf verschiedenen Ebenen zur Stärkung der Inklusion beitragen kann. Im sportlichen Kontext können physische und psychische Barrieren überwunden, eine nachhaltige Sensibilisierung für die Thematik der Inklusion erreicht und bestimmte Behinderungen über die Bewegung relativiert werden.
Im Rahmen der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes hat Swiss Olympic festgestellt, dass der Bereich Sport kaum berücksichtigt wird und hat deshalb Anpassungsvorschläge in folgenden Bereichen eingebracht: Dienstleistungen, Berufswelt, Gebärdensprachen, öffentlicher Verkehr, Bauten und Zugänglichkeit. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die Umsetzungsfristen müssen berücksichtigt werden, um dem Bedarf an Inklusion auch im Sport gerecht werden zu können.