Ein Amateur-Radfahrer ist von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) wegen Inverkehrbringen bzw. Versuch des Inverkehrbringens der verbotenen Substanzen Erythropoetin (EPO), Testosteron, Amphetamin und Ephedrin sowie wegen Anwendung der verbotenen Substanzen Amphetamin, Kokain und Ephedrin für vier Jahre gesperrt worden. Die Sperre gilt seit dem 4. Juli 2019, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten wirksam.
Der Amateur-Fussballer wurde von der DK wegen versuchter Anwendung (Import) der verbotenen Substanzen Testosteron und Clomifen zu einer Sperre von vier Jahren verurteilt. Unter Anrechnung der provisorischen Sperre gilt die Sperre seit dem 25. August 2019.
Beide verurteilte Sportler müssen zudem die Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung an Antidoping Schweiz im Gesamtbetrag von jeweils 1'200 Franken übernehmen.
Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import jeglicher Menge von verbotenen Dopingmitteln gemäss Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) verboten bleibt. Mit der Unterstützung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) werden laufend verdächtige Sendungen sichergestellt und an Antidoping Schweiz weitergeleitet. Antidoping Schweiz vernichtet diese Produkte kostenpflichtig und stellt einen Antrag zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens bei der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic.
Zwei Amateursportler wegen Dopings für vier Jahre gesperrt
Ittigen, 4. November 2020. Die Disziplinarkammer von Swiss Olympic hat einen Amateur-Radfahrer sowie einen Amateur-Fussballer wegen Verstössen gegen Anti-Doping-Bestimmungen für jeweils vier Jahre gesperrt.