Gewichtheber wegen Dopings für vier Jahre gesperrt

13.12.2019

Ittigen, 13.12.2019. Die Disziplinarkammer von Swiss Olympic sperrt einen Gewichtheber wegen Vorhandensein von verbotenen anabolen Substanzen sowie Stoffwechsel-Modulatoren für vier Jahre und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Der Athlet ist von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) wegen Vorhandensein der verbotenen Substanzen RAD140, SARM S-22 (anabole Substanzen) sowie GW1516 und SR9009 (Stoffwechsel-Modulatoren) in der Dopingprobe für vier Jahre gesperrt worden. Die Sperre gilt seit dem 1. Februar 2019, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport wirksam.
 
Im November 2018 wurden in der Dopingprobe des Gewichthebers verbotene Substanzen nachgewiesen. An der Anhörung vor der Disziplinarkammer führte der Athlet aus, dass er neutral verpackte Produkte von einem Bekannten erhalten habe. Ohne genaue Kenntnisse über die Inhaltsstoffe konsumierte er die vermeintlichen Nahrungsergänzungsmittel. Es wird vermutet, dass die verbotenen Substanzen auf diesen Weg in den Körper des Athleten gelangt sind. Die DK verurteilt den Athleten zu einer Sperre von vier Jahren. Zusätzlich muss der Verurteilte Kontroll-, Analyse- und Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung an Antidoping Schweiz im Gesamtbetrag von 2'492.95 Franken übernehmen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
 
In der Vergangenheit wurden wiederholt Athleten wegen Dopings gesperrt, weil sie mittels verunreinigter Nahrungsergänzungsmittel verbotene Substanzen zu sich genommen haben. Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, die Notwendigkeit sowie die Quelle eines Nahrungsergänzungsmittels kritisch zu hinterfragen und die Vorsichtsmassnahmen zu befolgen.
 
Detailinformationen zum Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln: www.antidoping.ch/supplemente

Tags
Medienschaffende/r
Medienverantwortliche/r
Doping
2019