Neue Coronamassnahmen: Grosse Auswirkungen vor allem auf die Hallensportarten

17.12.2021

Ittigen, 17.12.2021. Die nun vom Bundesrat beschlossene Einführung der 2G-Regel hat grosse Auswirkungen auf den Sport, insbesondere auf die Hallensportarten. Swiss Olympic begrüsst aber, dass Personen, die in den letzten vier Monaten die Auffrischungsimpfung erhalten haben, zum zweiten Mal geimpft oder von Covid-19 genesen sind, weiterhin ohne Maske Indoor-Sportaktivitäten ausüben können.

Swiss Olympic sieht die Notwendigkeit der Verschärfung der Massnahmen gegen das Coronavirus durch den Bundesrat. Angesichts der hohen Belegung der Intensivstationen und der damit verbundenen Belastung des Gesundheitspersonals muss die aktuelle, negative Entwicklung der Pandemie verlangsamt und letztlich gestoppt werden.

Dem Sport bleiben auch nach dem heutigen Bundesratsentscheid gewisse Freiheiten erhalten. Das ist erfreulich. Die heute vom Bundesrat beschlossene Einführung der 2G-Regel hat jedoch bei den Hallensportarten grosse Auswirkungen auf den Breitensport. Die 2G-Regel führt dazu, dass ungeimpfte Personen nicht mehr am Vereinstraining teilnehmen können. «Das ist mit Blick auf die Vereine und für die jeweiligen Sportlerinnen und Sportler bedauerlich», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl. Swiss Olympic fordert die noch ungeimpften Sportlerinnen und Sportler auf, sich impfen zu lassen. Die Impfung ist für die Sportlerinnen und Sportler die einfachste Möglichkeit, wieder am Vereinsleben teilhaben zu können. Sie leisten zudem einen wichtigen und solidarischen Beitrag zum Weg aus der Pandemie.

Zufrieden ist Swiss Olympic, dass der Bundesrat von seinem Vorschlag abgekommen ist, bei allen Geimpften und Genesenen zusätzlich ein Testnachweis einzufordern, damit beim Hallensport die Maskenpflicht wegfällt. Die nun beschlossene Massnahme, dass jene Geimpften und Genesenen keinen Test nachweisen müssen, die innerhalb der letzten vier Monate vollständig geimpft wurden, genesen sind oder die Auffrischungsimpfung erhalten haben, ist deutlich praxisnaher. Allerdings muss aus Sicht von Swiss Olympic künftig die Möglichkeit für alle gegeben sein, rechtzeitig Zugang zur Auffrischungsimpfung zu erhalten. Zugleich muss auch der Zugang zu Tests für alle sichergestellt sein, die zur Ausübung des Sports einen solchen Test benötigen.

Der Sport steht in der Pflicht
Swiss Olympic nimmt aber auch den Sport in die Pflicht. «Wir fordern von den Verbänden, Vereinen und von den Sportlerinnen und Sportler, die Freiheiten zu schätzen, die dem Sport auch in dieser schwierigen Pandemielage bleiben und ihre Verantwortung wahrzunehmen!», sagt Jürg Stahl. «Wir als Gesellschaft haben es in der Hand, dass die Massnahmen am 24. Januar 2022, wie vom Bundesrat in Aussicht gestellt, wieder gelockert werden können.» Swiss Olympic erwartet, dass die geltenden Massnahmen strikt eingehalten werden. Zudem sollen sich die Verbände und Vereine bei geplanten Anlässen wie Hallenturnieren, Versammlungen usw. stets fragen, ob deren Durchführung angesichts der aktuellen Lage angebracht und notwendig ist. Aus Sicht von Swiss Olympic soll momentan die Bewegung im Vordergrund stehen und damit die Durchführung von Trainings in möglichst beständigen Gruppen.