Bewegung, Spiel und Sport bieten ideale Möglichkeiten, das gleichberechtigte Miteinander, die Teilhabe aller im jeweils gewünschten Setting zu fördern. Der Sport stärkt die Position von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft, er fördert die körperliche und mentale Gesundheit, stärkt das Selbstvertrauen und generiert Selbstvertrauen.
Inklusion im Sport
Unter Inklusion im Sport verstehen wir die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, mit oder ohne Behinderungen, am Sport. Entsprechend sind Sportangebote und -umgebungen so zu gestalten und zu kommunizieren, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, aktiv beim Sport oder auch im Vereinsleben mitzumachen oder als Zuschauer*in teilzuhaben.
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Behinderungen, Herkunft, Religion oder anderen Merkmalen, gleichberechtigt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können – also auch im Sport. Inklusion zielt somit darauf ab, Vielfalt wertzuschätzen, Barrieren abzubauen, und allen Menschen unabhängig von ihren individuellen Merkmalen die gleichen Chancen zu bieten.
Inklusion fokussiert sich dabei
- auf das selbstbestimmte und gleichberechtigte Gemeinsame statt auf Verschiedensein und Grenzen,
- auf das gleichwertige Miteinander auf Augenhöhe statt auf Bewertung und Beurteilung.
Inklusion ist zu verstehen als
- ein Prozess, der das selbstverständliche Miteinander fördert
- eine Haltung, die das Gemeinsame und den Gewinn für alle durch Vielfalt fokussiert
Inklusion fördert die Entwicklung einer gerechten und nachhaltigeren Zukunft und ist somit ein wichtiger Bestandteil der gesellschaftlichen Verantwortung. Insbesondere der Sport bietet hier wertvolle Möglichkeiten, die Inklusion auf spielerische Art umzusetzen, Barrieren zu überwinden und durch das Erleben von Gemeinsamkeiten das «Wir» zu fördern.
Die Prinzipien der Inklusion sind eng mit anderen wichtigen gesellschaftspolitischen Themen wie beispielsweise Ethik, Frauenförderung oder auch Nachhaltigkeit verbunden.
Für Swiss Olympic steht die Würde aller Menschen im Sport an oberster Stelle. Demzufolge setzt sich der Dachverband für den Schweizer Sport aktiv für Inklusion im Schweizer Sport ein. Grundlage dafür bilden das Haltungspapier Inklusion von Swiss Olympic (SOA) und dem Bundesamt für Sport (BASPO) sowie die Ethik-Charta, in welcher das Prinzip der „Gleichstellung für alle“ als erste Maxime aufgeführt ist.
Inklusion ist bei Swiss Olympic sowohl im Leitbild als auch in der Strategie fest verankert. Swiss Olympic fördert ein sportliches Umfeld, das Vielfalt respektiert und begünstigt und allen Menschen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe im und am Sport ermöglicht. Dazu ist Swiss Olympic im Austausch mit dem BASPO, den nationalen Sportverbänden, den Beauftragten für Inklusion im Sport in den Kantonen und mit den verschiedenen Organisationen im Bereich Sport für Menschen mit Behinderung.
Swiss Olympic nimmt hierbei eine führende Koordinationsrolle ein, um die nationalen Sportverbände und -organisationen für Menschen mit Behinderung sowie die Sportämter der Kantone in der gemeinsamen Zielsetzung und Umsetzung inklusiver Inhalte und Sportangebote gemeisam mit dem Bund zu unterstützen. Swiss Olympic fördert zudem den Aufbau und die Pflege des nationalen Netzwerkes für die Inklusion im Schweizer Sport.
Das Angebot der Sportorganisationen für Menschen mit Behinderung (MmB) ist sehr vielfältig. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die verschiedenen Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich. Diese unterscheiden sich nicht nur in ihren Strukturen, sondern auch in ihren spezifischen Angeboten für Menschen mit Behinderung. Immer mehr Sportverbände verfügen zudem über eigene Verantwortliche für Inklusion.
Ansprechperson der jeweiligen Sportorganisation für Menschen mit Behinderung.

Swiss Olympic: Unterstützt als Dachverband des Schweizer Sports seine Mitglieder beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Inklusion in den Sportverbänden und -organisationen.
Bundesamt für Sport und die Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten: Unterstützen die Fachstelle Inklusion von Swiss Olympic in der inklusiven Sportförderung.
Swiss Paralympic: Organisiert und finanziert die Teilnahmen der Schweizer Sportler*innen mit Behinderung an den Paralympics, Welt- und Europameisterschaften. Gemeinsam mit PluSport und der Schweizer Paraplegiker Vereinigung SPV/Rollstuhlsport Schweiz ist Swiss Paralympic im Bereich Para-Leistungssport aktiv, um optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. PluSport und SPV sind die Trägerverbände von Swiss Paralympic und gründeten diese mit dem Ziel den nationalen Behindertensport zu fördern.
IG Sport+Handicap: Die Interessengemeinschaft ist ein Zusammenschluss von PluSport, Procap Sport und der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (Rollstuhlsport Schweiz). Sie setzt sich dafür ein, die Förderung und Umsetzung der Gleichstellung im Sport für Menschen mit Behinderung zu bündeln und Synergien zu nutzen.
PluSport: Ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Zugang zu vielfältigen Sport- und Bewegungsangeboten – vom Breitensport bis hin zum Spitzensport. Neben den Sportangeboten in Form von Clubs und Camps unterstützt PluSport im Rahmen interessierte Sportorganisationen im Bereich Bildung.
SPV/Rollstuhlsport Schweiz: Rollstuhlsport Schweiz (RSS) ist die Abteilung für Rollstuhlsport innerhalb der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV). Sie fördert den Para-Leistungssport durch Training, Wettkämpfe, Nachwuchsförderung sowie die Ausbildung von Trainer*innen. Im inklusiven Breitensport engagiert sie sich in den Bereichen Ausbildung, Clubs, Kurse, Sportgerätevermietung, Training sowie Sporttage und -events.
Procap Sport: Bietet Breitensportangebote in den Bereichen Ausbildung, Sportgruppen, Sporttage und -events an und hat zudem ein breites Ferien- und Kulturangebot.
Swiss Deaf Sport: Bietet gehörlosen und schwerhörigen Menschen oder Cochlea-Implantat (CI)-Träger*innen Sportangebote im Leistungs-, Breiten- und Nachwuchssport. Aufgrund der Kommunikationsbarrieren, der eigenen Sprache und Kultur der Gehörlosen bestehen eigenständige Strukturen, etwa für die Deaflympics, Welt- und Europameisterschaften. Im Breitensport stehen Angebote der Gehörlosen-Vereine, Sporttage, Sportcamps und Ausbildungsformate für Trainer*innen zur Verfügung.
Special Olympics Switzerland: Fördert den Sport für Menschen mit geistiger Behinderung und organisiert zahlreiche lokale bis nationale Wettbewerbsformate in einer Vielzahl von Sportarten.
Swiss Inclusive Sport: Der 2024 neu gegründete Verein (als Ausgliederung aus Special Olympics Switzerland) begleitet inklusive Breitensport-Angebote wie Schulungen, Beratung oder die Umsetzung von Sportangeboten für Gemeinden, Kantone, Sportveranstalter und den Schulsport.
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Bewusstsein und Sensibilisierung: Durch Aufklärung und Sensibilisierung soll die Akzeptanz und Unterstützung für inklusiven Sport in der Gesellschaft gefördert werden.
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Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe: Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Chancen haben, an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen teilzunehmen wie Menschen ohne Behinderungen. Das gilt für Sportler*innen wie auch für Trainer*innen, Funktionäre resp. Ehrenamtlich Tätige im Verband oder Verein ebenso wie für Zuschauer*innen.
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Barrierefreiheit: Sportstätten und -einrichtungen müssen für alle zugänglich sein, zum Beispiel durch rollstuhlgerechte Zugänge und Umkleiden. Die Barrierefreiheit bezieht sich auch auf die Kommunikation: Mündliche und schriftliche Texte müssen in Medium, Form und Inhalt uneingeschränkt zugänglich sein, so dass sie ohne zusätzliche Hilfe genutzt werden können.
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Gemeinsame Aktivitäten: Inklusive Sportangebote fördern das gemeinsame Training und Spielen von Menschen mit und ohne Behinderungen, wodurch Verständnis und Akzeptanz füreinander gestärkt werden.
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Anpassungen und Unterstützung: Sportprogramme und -veranstaltungen sollten so gestaltet sein, dass sie die Bedürfnisse aller Teilnehmenden berücksichtigen, z. B. durch angepasste Regeln oder spezielle Betreuung.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK > Link) ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft. Artikel 30, Absatz 5 der UN-Behindertenkonvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, wie auch an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten. Dies schliesst den Zugang zu Veranstaltungen und Dienstleistungen ein.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG > Link) bildet bereits seit 2004 eine wichtige Rechtsgrundlage. Zweck der UNO-BRK und des BehiG sind es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu stärken. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK und das BehiG umzusetzen.