Inklusion im Sport


Inklusion bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Behinderungen, Herkunft, Religion oder anderen Merkmalen, gleichberechtigt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können – also auch im Sport. Inklusion zielt somit darauf ab, Vielfalt wertzuschätzen, Barrieren abzubauen, und alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Merkmalen die gleichen Chancen zu bieten. 

Inklusion fokussiert sich dabei

  • auf das selbstbestimmte und gleichberechtigte Gemeinsame statt auf Verschiedensein und Grenzen,
  • auf das gleichwertige Miteinander auf Augenhöhe statt auf Bewertung und Beurteilung.

Indem sie eine gerechtere und nachhaltigere Gesellschaft fördert, trägt Inklusion zur gesellschaftlichen Verantwortung bei. Der Sport bietet hier wertvolle Möglichkeiten, die Inklusion auf spielerische Art umzusetzen, Barrieren zu überwinden und durch das Erleben von Gemenisamkeiten das «Wir» zu fördern.

Die Prinzipien der Inklusion sind eng mit anderen wichtigen gesellschaftspolitischen Themen wie beispielsweise Ethik, Frauenförderung oder auch Nachhaltigkeit verbunden.  


Unter Inklusion im Sport verstehen wir die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, mit oder ohne Behinderungen, am Sport.

Entsprechend sind Sportangebote und -umgebungen so zu gestalten, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, die Möglichkeit haben, aktiv beim Sport oder auch im Vereinsleben (Ehrenamt) mitzumachen oder als Zuschauer*in teilzuhaben. 

Bewegung, Spiel und Sport bieten eine ideale Möglichkeit, um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern. Sie helfen dabei, den Gedanken der gleichberechtigten Teilhabe zu verankern und stärken zugleich die Position von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Sport sorgt nicht nur für mehr Mobilität und bessere körperliche sowie geistige Gesundheit, sondern stärkt auch Selbstvertrauen und Lebensfreude.

Fachstelle Inklusion

Swiss Olympic setzt sich intensiv für Inklusion ein und verfügt seit letztem Herbst über eine Fachstelle Inklusion, welche den Schweizer Sport in seinen Inklusionsbestrebungen unterstützt. 

Link

Für Swiss Olympic steht die Würde aller Menschen im Sport an oberster Stelle. Demzufolge setzt sich der Dachverband für den Schweizer Sport aktiv für Inklusion im Schweizer Sport ein. Grundlage dafür bilden das Haltungspapier Inklusion von SOA und BASPO sowie die Ethik-Charta, in welcher das Prinzip der „Gleichstellung für alle“ ein zentrales Element ist. 

Inklusion ist nicht nur in den Werten und im Leitbild von Swiss Olympic verankert, sondern auch fest in der Strategie der Organisation integriert. Swiss Olympic fördert so ein sportliches Umfeld, das Vielfalt respektiert und allen Menschen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe im und am Sport ermöglicht. Dazu ist Swiss Olympic im Austausch mit dem BASPO, den Nationalen Sportverbänden sowie den entsprechenden Beauftragten für Inklusion im Sport in den Kantonen und arbeitet zudem mit den verschiedenen Organisationen im Bereich Sport für MmB zusammen.

Besonders die Zusammenarbeit mit den Kantonen spielt bei der Förderung der Inklusion eine zentrale Rolle. Swiss Olympic arbeitet eng mit den kantonalen Beauftragten für Inklusion im Sport zusammen, um die Fachkenntnisse und Erfahrungen sicherzustellen, die für die Umsetzung inklusiver Sport- und Bewegungsangebote notwendig sind. Diese enge Kooperation mit den Kantonen, dem Bund sowie weiteren Akteuren gewährleistet, dass Inklusion im Sport auf allen Ebenen erfolgreich umgesetzt wird.

 


  1. Bewusstsein und Sensibilisierung: Durch Aufklärung und Sensibilisierung soll die Akzeptanz und Unterstützung für inklusiven Sport in der Gesellschaft gefördert werden. 

  2. Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe: Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Chancen haben, an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen teilzunehmen wie Menschen ohne Behinderungen. Das gilt für Sportler*innen wie auch für Trainer*innen, Funktionäre resp. Ehrenamtlich Tätige im Verband oder Verein ebenso wie für Zuschauer*innen. 

  3. Barrierefreiheit: Sportstätten und -einrichtungen müssen für alle zugänglich sein, zum Beispiel durch rollstuhlgerechte Zugänge und Umkleiden. Die Barrierefreiheit bezieht sich auch auf die Kommunikation: Mündliche und schriftliche Texte müssen in Medium, Form und Inhalt uneingeschränkt zugänglich sein, so dass sie ohne zusätzliche Hilfe genutzt werden können. 

  4. Gemeinsame Aktivitäten: Inklusive Sportangebote fördern das gemeinsame Training und Spielen von Menschen mit und ohne Behinderungen, wodurch Verständnis und Akzeptanz füreinander gestärkt werden. 

  5. Anpassungen und Unterstützung: Sportprogramme und -veranstaltungen sollten so  gestaltet sein, dass sie die Bedürfnisse aller Teilnehmenden berücksichtigen, z. B. durch angepasste Regeln oder spezielle Betreuung. 

 


Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK > Link) ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft. Artikel 30, Absatz 5 der UN-Behindertenkonvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, wie auch an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten. Dies schliesst den Zugang zu Veranstaltungen und Dienstleistungen ein. 

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG > Link) bildet bereits seit 2004 eine wichtige Rechtsgrundlage. Zweck der UNO-BRK und des BehiG sind es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu stärken. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK und das BehiG umzusetzen. 


Fakten und Zahlen folgen