Inklusion im Sport


Inklusion bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Behinderungen, Herkunft, Religion oder anderen Merkmalen, gleichberechtigt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können – also auch im Sport. Inklusion zielt somit darauf ab, Vielfalt wertzuschätzen, Barrieren abzubauen, und allen Menschen unabhängig von ihren individuellen Merkmalen die gleichen Chancen zu bieten. 

Inklusion fokussiert sich dabei

  • auf das selbstbestimmte und gleichberechtigte Gemeinsame statt auf Verschiedensein und Grenzen,
  • auf das gleichwertige Miteinander auf Augenhöhe statt auf Bewertung und Beurteilung.

Inklusion ist zu verstehen als

  • ein Prozess, der das selbstverständliche Miteinander fördert
  • eine Haltung, die das Gemeinsame und den Gewinn für alle durch Vielfalt fokussiert

Inklusion fördert die Entwicklung einer gerechten und nachhaltigeren Zukunft und ist somit ein wichtiger Bestandteil der gesellschaftlichen Verantwortung. Insbesondere der Sport bietet hier wertvolle Möglichkeiten, die Inklusion auf spielerische Art umzusetzen, Barrieren zu überwinden und durch das Erleben von Gemeinsamkeiten das «Wir» zu fördern.

Die Prinzipien der Inklusion sind eng mit anderen wichtigen gesellschaftspolitischen Themen wie beispielsweise Ethik, Frauenförderung oder auch Nachhaltigkeit verbunden.  


Unter Inklusion im Sport verstehen wir die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, mit oder ohne Behinderungen, am Sport.

Entsprechend sind Sportangebote und -umgebungen so zu gestalten und zu kommunizieren, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, die Möglichkeit haben, aktiv beim Sport oder auch im Vereinsleben (Ehrenamt) mitzumachen oder als Zuschauer*in teilzuhaben. 

Bewegung, Spiel und Sport bieten ideale Möglichkeiten, das gleichberechtigte Miteinander, die Teilhabe aller im jeweils gewünschten Setting zu fördern. Der Sport stärkt die Position von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft, er fördert die körperliche und mentale Gesundheit, stärkt das Selbstvertrauen und generiert Selbstvertrauen.

Fachstelle Inklusion

Swiss Olympic setzt sich intensiv für Inklusion ein und verfügt seit letztem Herbst über eine Fachstelle Inklusion, welche den Schweizer Sport in seinen Inklusionsbestrebungen unterstützt. 

Link

Für Swiss Olympic steht die Würde aller Menschen im Sport an oberster Stelle. Demzufolge setzt sich der Dachverband für den Schweizer Sport aktiv für Inklusion im Schweizer Sport ein. Grundlage dafür bilden das Haltungspapier Inklusion von Swiss Olympic (SOA) und dem Bundesamt für Sport (BASPO) sowie die Ethik-Charta, in welcher das Prinzip der „Gleichstellung für alle“ als erste Maxime aufgeführt ist. 

Inklusion ist bei Swiss Olympic sowohl im Leitbild als auch in der Strategie fest verankert. Swiss Olympic fördert ein sportliches Umfeld, das Vielfalt respektiert und begünstigt und allen Menschen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe im und am Sport ermöglicht. Dazu ist Swiss Olympic im Austausch mit dem BASPO, den nationalen Sportverbänden, den Beauftragten für Inklusion im Sport in den Kantonen und mit den verschiedenen Organisationen im Bereich Sport für Menschen mit Behinderung.

Swiss Olympic nimmt hierbei eine führende Koordinationsrolle ein, um die nationalen Sportverbände und -organisationen für Menschen mit Behinderung sowie die Sportämter der Kantone in der gemeinsamen Zielsetzung und Umsetzung inklusiver Inhalte und Sportangebote gemeisam mit dem Bund zu unterstützen. Swiss Olympic fördert zudem den Aufbau und die Pflege des nationalen Netzwerkes für die Inklusion im Schweizer Sport.

 

Fachstelle Inklusion

Swiss Olympic setzt sich intensiv für Inklusion ein und verfügt seit letztem Herbst über eine Fachstelle Inklusion, welche den Schweizer Sport in seinen Inklusionsbestrebungen unterstützt. 

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Das Angebot der Sport-Organisationen für Menschen mit Behinderung ist sehr vielfältig. Die vorliegende Grafik bietet einen Überblick über die verschiedenen Akteure in diesem Bereich. Diese Organisationen unterscheiden sich nicht nur in ihren Strukturen, sondern auch in den spezifischen Angeboten, die sie für Menschen mit Beeinträchtigungen bereitstellen. Immer mehr Sportverbände verfügen zudem über eigene Inklusionsbeauftragte.

Siehe dazu auch hier.


  1. Bewusstsein und Sensibilisierung: Durch Aufklärung und Sensibilisierung soll die Akzeptanz und Unterstützung für inklusiven Sport in der Gesellschaft gefördert werden. 

  2. Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe: Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Chancen haben, an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen teilzunehmen wie Menschen ohne Behinderungen. Das gilt für Sportler*innen wie auch für Trainer*innen, Funktionäre resp. Ehrenamtlich Tätige im Verband oder Verein ebenso wie für Zuschauer*innen. 

  3. Barrierefreiheit: Sportstätten und -einrichtungen müssen für alle zugänglich sein, zum Beispiel durch rollstuhlgerechte Zugänge und Umkleiden. Die Barrierefreiheit bezieht sich auch auf die Kommunikation: Mündliche und schriftliche Texte müssen in Medium, Form und Inhalt uneingeschränkt zugänglich sein, so dass sie ohne zusätzliche Hilfe genutzt werden können. 

  4. Gemeinsame Aktivitäten: Inklusive Sportangebote fördern das gemeinsame Training und Spielen von Menschen mit und ohne Behinderungen, wodurch Verständnis und Akzeptanz füreinander gestärkt werden. 

  5. Anpassungen und Unterstützung: Sportprogramme und -veranstaltungen sollten so  gestaltet sein, dass sie die Bedürfnisse aller Teilnehmenden berücksichtigen, z. B. durch angepasste Regeln oder spezielle Betreuung. 


Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK > Link) ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft. Artikel 30, Absatz 5 der UN-Behindertenkonvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, wie auch an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten. Dies schliesst den Zugang zu Veranstaltungen und Dienstleistungen ein. 

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG > Link) bildet bereits seit 2004 eine wichtige Rechtsgrundlage. Zweck der UNO-BRK und des BehiG sind es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu stärken. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK und das BehiG umzusetzen. 


Fakten und Zahlen folgen