Unfallversicherung für Sportvereine
Angestellte müssen in der Schweiz vom Arbeitgeber gegen Unfälle versichert werden. Dies gilt bis am 1. Juli 2024 auch für Sportvereine, die, sobald eine Person mit 2'300 Franken oder mehr entschädigt wird, alle ihre Angestellten gegen Unfälle versichern müssen. Aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos und der hohen Kosten bei einem Unfall, stellen die Versicherungen den Sportvereinen oft sehr hohe Prämien in Rechnung. Diese Sportvereine werden dadurch teilweise finanziell stark belastet. Dieser finanzielle und auch administrative Aufwand gefährdet viele Sportvereine in ihrer Existenz.
Swiss Olympic hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Gesundheit, dem Schweizerischen Versicherungsverband und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA daran gearbeitet, die Situation für den Sport zu verbessern. Der Bundesrat hat am 22. November 2023 eine von dieser Arbeitsgruppe vorgeschlagene Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung verabschiedet.
Wichtige Neuerung ab dem 1. Juli 2024
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Sportvereine ihre Sportler*innen und Trainer*innen, die ein Jahreseinkommen von knapp 10'000 Franken (im Jahr 2023) nicht überschreiten, nicht mehr gegen Unfälle versichern.
Alle Informationen zu dieser Neuerung finden Sie im Merkblatt «Obligatorische Unfallverischerung bei Sportvereinen».