Mitbestimmung

Im Frühjahr 2025 hat Swiss Olympic erstmals untersucht, wie die Mitbestimmung durch Athle*tinnen und Sportler*innen unter 18 Jahren bei den Card-Holder-Athlet*innen ab 14 Jahren gestaltet ist.

Das Ergebnis

Viele Nachwuchsathlet*innen – insbesondere die unter 19-Jährigen – können bei wichtigen Entscheidungen und bei der Trainingsgestaltung noch zu wenig mitreden. Deshalb will Swiss Olympic die Mitbestimmung durch minderjährige Athlet*innen im Trainings- und Wettkampfalltag gezielt fördern. Diese Förderung soll auch die minderjährigen Sportler*innen der FTEM Phase F betreffen.

Swiss Olympic Verständnis Mitbestimmung durch Athlet*innen und Sportler*innen unter 18 Jahren

Mitbestimmung bedeutet, dass Athlet*innen und Sportler*innen unter 18 Jahren bei Entscheidungen, die sie betreffen, aktiv mitreden und mitgestalten können. Dies betrifft Entscheidungen im Training, im Wettkampf oder innerhalb der Sportstrukturen. Damit das gelingt, braucht es Menschen in Führungs- und Leitungsfunktionen im Sport, die vier zentrale Elemente ermöglichen:

  • Raum: sichere und geeignete Orte zur Meinungsäusserung
  • Stimme: Befähigung und Ermutigung, die eigene Meinung einzubringen
  • Gehör: ernsthaftes Anhören auf Augenhöhe
  • Einfluss: konkrete Wirkung auf Entscheidungen
Mitbestimmung im Sportalltag
Das Lundy Modell zur “kindergerechten Partizipation”, adaptiert auf den Schweizer Sport, illustriert die vier Elemente der gelingenden Mitbestimmung

          


Im Sport ist nicht immer derselbe Ablauf möglich: Mal können Athlet*innen selbst entscheiden, mal wird gemeinsam entschieden, mal ist nur Information möglich. Als Grundsatz gilt: Athlet*innen sollen mindestens über alle sie betreffenden Belange informiert werden.


Nicht alle Athlet*innen und Sportler*innen können oder möchten sich gleich beteiligen. Frühere Erfahrungen, persönliche Eigenschaften und notwendige Sicherheitsvorkehrungen beeinflussen, wie viel Mitbestimmung im Einzelfall möglich ist. Das ist normal – und Teil der Trainer*in-, respektive Leiter*inaufgabe. Wichtig ist: die physische und psychische Sicherheit der Athlet*innen und Sportler*innen geht immer vor.


Mitbestimmung gelingt am besten, wenn Trainer*innen und Leiter*innen ihre Athlet*innen und Sportler*innen bewusst einladen, sich einzubringen – durch ein Coaching auf Augenhöhe und eine weniger stark dirigierende Haltung. Dieses gezielte und systematische Befähigen schafft Vertrauen und Raum für Eigenverantwortung und Wachstum.

Wirkung der Mitbestimmung

Die Forschung zeigt, dass Mitbestimmung die Kommunikations-, Problemlösungs- und Verhandlungsfähigkeiten, sowie das Selbstbewusstsein und die Selbstwirksamkeit bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren entwickelt. Wenn eine aktive Mitgestaltung möglich ist, führt das zudem zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen ihnen, zwischen ihnen und Erwachsenen und resultiert in einer kooperativeren und kinderfreundlicheren Atmosphäre. Letztlich gilt Mitbestimmung als international anerkanntes Präventionsmittel gegen Grenzverletzungen, Missbrauch und andere Missstände.

In Bezug auf den Sport zeigt die Forschung, dass die Mitbestimmung durch Athlet*innen und Sportler*innen ein zentraler Bestandteil einer funktionierenden Trainer*innen-Athlet*innen-Beziehung (oder Leiter*innen-Sportler*innen-Beziehung) und einer nachhaltigen Entwicklung der Athlet*innen und Sportler*innen ist. Ob bei der Wettkampfplanung, der Festlegung von Leistungszielen, der Wahl von Trainingsinhalten oder der Einschätzung der Leistung rund um den Trainings- und Wettkampfalltag, die Wirkung ist vielfältig.

Wirkung auf Athlet*innen unter 18 Jahren
Wirkung auf Sportorganisationen

      

Verankerung im System « Wertvoller Schweizer Sport »

Das Engagement von Swiss Olympic zur Förderung der Mitbestimmung stützt sich auf die UNO-Kinderrechtskonvention, insbesondere auf Artikel 12: Recht des Kindes, seine Meinung zu äussern und gehört zu werden. Die Schweiz hat die Konvention 1997 ratifiziert und bemüht sich seither, auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren zu schützen und zu fördern.

Die Mitbestimmung stellt zudem ein zentrales Element der Menschenwürde dar. Im System « Wertvoller Schweizer Sport » trägt die Förderung der Mitbestimmung dazu bei, die Kompetenzen der Menschen zu fördern. Auf der anderen Seite stärkt die Förderung der Mitbestimmung die Organisationen im Sport.

System “wertvoller Schweizer Sport”

Die Mitbestimmung durch Athlet*innen und Sportler*innen ist auf mehreren Ebenen verbindlich im Schweizer Sportsystem verankert:

  • auf der Verordnungsebene (Sportförderungsverordnung, SpoFöV),
  • auf der strukturellen Ebene (Swiss Olympic Branchenstandard),
  • auf der operativen Ebene (Ethik-Kompass, Ethik-Check, Ethik-Anamnese).
Adjektive Mitbestimmung
In der Sprache des Ethik-Kompass, erläutern diese Adjektive das Spektrum der Mitbestimmung durch Athlet*innen und Sportler*innen unter 18 Jahren
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